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Selektives Rechtsverständnis: Grüne kritisieren Strafverfolgung von „Klima-Aktivisten“.

Wir hatten schon mehrfach über den Vandalismus der „Letzten Generation“ in der Regionsversammlung und dessen Bagatellisierung durch Rot-Grün berichtet. Am 15.02.2024 über ein Jahr nach der Tat, müssen sich nun vier Angehörige dieser Klimasekte wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Hannover verantworten.

von Stefan Henze

Dass Regionspräsident Steffen Krach überhaupt Strafanzeige stellte, führen wir nicht zuletzt auf den Druck zurück, den wir mittels unserer Nachfragen und unserer Hartnäckigkeit in dieser Sache aufgebaut haben. Obwohl es sich dabei eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handelt und wir der Äußerung Krachs, man müsse Grenzen aufzeigen, um Wiederholungen vorzubeugen, ausnahmsweise einmal zustimmen können, erregte er damit das Missfallen der Grünen, die sich als erste Schutzmacht des sogenannten Klima-Aktivismus verstehen. Evrim Camuz, Mitglied der grünen Landtagsfraktion, wies gegenüber der HAZ darauf hin, dass Sachbeschädigung ein Antragsdelikt sei, was bedeute, „dass solche Delikte nur verfolgt werden, wenn Geschädigte oder ihre gesetzlichen Vertreter einen Strafantrag stellen.“ Das Strafgesetzbuch, so gibt die HAZ ihre Ausführungen wieder, sei das schärfste Schwert, das dem Staat zur Verfügung stehe. Camuz weiter: „Ich bezweifle, dass es hier seitens des Regionspräsidenten gezogen werden musste.“ Der Regionsabgeordnete Stefan Henze kommentiert: „Die Grünen wünschen die Aussetzung des Rechtsstaates, wann immer ihr eigenes politisches Vorfeld von den Konsequenzen des Strafgesetzbuches betroffen ist. Was das jedoch in der Praxis bedeutet, scheint den meisten, die solche Äußerungen unwidersprochen hinnehmen, gar nicht klar zu sein. Ich möchte bei diesem Anlass daran erinnern, dass die selektive Anwendung geltenden Rechtes der erste praktische Schritt in den Totalitarismus ist.“