Ganztagsbetreuungsanspruch wir fragen für Sie nach.

AfD Presse

Teilen

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.1
Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen

Die gesamte Anfrage können Sie in unserem Anfragen Bereich sehen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Die AfD-Regionsfraktion wünscht Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage, besinnliche Stunden und einen guten Start in den Frühling. Ostern steht…