Anfrage nach § 9 der Geschäftsordnung der Regionsversammlung zur schriftlichen Beantwortung
Liegt eine Jugendgefährdung vor?
Sehr geehrter Herr Regionspräsident,
in den vergangenen Tagen kamen immer wieder besorgte Eltern auf uns zu, die angeben, dass in — ein Kiosk an einer — mindestens Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft, die deutlich unter 16 bzw. 18 Jahre alt sind.
Einige Kinder und Jugendliche seien laut Aussage der Eltern, auch mit unter 14 Jahren, stark betrunken gewesen.
Auch ein Gespräch mit dem Bürgermeister soll ergebnislos geblieben sein. Dieser sehe keinen Handlungsbedarf und würde positiv hervorheben, dass man so zumindest wüsste, wo solche Käufe stattfänden.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Region Hannover bekannt, dass in — Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft werden soll?
a) Falls ja: Welche Maßnahmen hat die Region Hannover getroffen?
- Muss die Polizei tatsächlich beauftragt werden um Ermittlungen, wie z.B. Testkäufe, aufzunehmen?
a) Falls ja: Kann und wird die Region Hannover diesen Auftrag erteilen, wenn die Gemeinde sich weigert?
- Wo liegt die Zuständigkeit – Kommune, Region oder —?
- An wen können die besorgten Eltern sich wenden?
- Welche konkreten Maßnahmen können von Eltern, Kommune und der Region getroffen werden, um den Verkauf an Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu verhindern?
Stefan Henze
Regionsabgeordneter